Anschaffung und Finanzierung
Bei der Anschaffung von Messgeräteausstattungen lässt der Gesetzgeber mehrere Varianten zu.
Gerätemiete
EAD bietet alle Erfassungsgeräte (Heizkostenverteiler, Wärmezähler und Wasserzähler) als Mietgeräte an. Durch das Mietverfahren entstehen dem Gebäudeeigentümer keine Investitionskosten und EAD stellt über die komplette Mietdauer die einwandfreie Funktion der Geräte sicher.
Gerätekauf
EAD bietet ebenso alle Erfassungsgeräte zum Kauf an. Die Anschaffungskosten sind in diesem Fall nicht im Rahmen der Heizkostenabrechnung umlagefähig. Bei Liegenschaften im frei finanzierten Wohnungsbau besteht die Möglichkeit die Kosten über die Modernisierungsumlage gem. § 559 Absatz 1 BGB umzulegen. Hierbei werden die Kosten der Anschaffung als Erhöhung der jährlichen Wohnungskaltmiete um max. 11% der für die Wohnung aufgewendeten Investitionskosten auf den Mieter übertragen.
Wartungsdienst/Eichservice
Sollten Sie sich für den Kauf der Messtechnik entscheiden, empfehlen wir den Abschluss eines Wartungsvertrages mit EAD. Während der kompletten Vertragsdauer stellt EAD die einwandfreie Funktion der Geräte ohne weitere Kosten sicher. Weiterhin erfolgt der automatische Austausch der Erfassungsgeräte bei Ablauf der Eichgültigkeit. Die Kosten für den Wartungsdienst können mit der jährlichen Heiz- und Betriebskostenabrechnung auf die Nutzer umgelegt werden.